Patent-ÜG. 1950 · Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950
§ 16 Patent-ÜG. 1950
III. Abänderung von Rechtsvorschriften. römisch drei. Abänderung von Rechtsvorschriften.
Wegen Patenteingriffen, die in der Zeit vom 13. März 1938 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen wurden, findet eine strafrechtliche Verfolgung (§ 97 Patentgesetz) nicht statt.
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- Patent-ÜG. 1950 чл. 97