Patent-ÜG. 1950 · Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950
§ 5 Patent-ÜG. 1950
III. Abänderung von Rechtsvorschriften. römisch drei. Abänderung von Rechtsvorschriften.
Im Österreichischen Patentamt wird ein neues Patentregister angelegt.
Patent-ÜG. 1950 · Patentschutz-Überleitungsgesetz 1950
III. Abänderung von Rechtsvorschriften. römisch drei. Abänderung von Rechtsvorschriften.
Im Österreichischen Patentamt wird ein neues Patentregister angelegt.