§ 0 Verschiebung des Hauptfeststellungszeitp
Bundesgesetz vom 18. Juli 1962 über eine Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte auf den 1. Jänner 1963 sowie über die Veranlagung der Grundsteuer und der Bodenwertabgabe für das Kalenderjahr 1962.
StF: BGBl. Nr. 226/1962
Der Nationalrat hat beschlossen: