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WVO · Wasserstraßen-Verkehrsordnung

§ 0 WVO

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Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO)

StF: BGBl. II Nr. 31/2019

BGBl. II Nr. 204/2023

Auf Grund der §§ 5 Abs. 10, 9, 10 Abs. 5, 11, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 bis 4, 14, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 1 und 3, 18 Abs. 1 bis 3, 19 Abs. 2, 20, 21 Abs. 2, 23 Abs. 1, 24 Abs. 7 und 10, 25 Abs. 3, 27 Abs. 2, 35, 36 Abs. 2, 37 Abs. 3, 38 Abs. 4, 5, 7 und 10 sowie 40 Abs. 1 und 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2018 , wird nach Maßgabe des § 153 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministerinnen beziehungsweise den Bundesministern für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung sowie für Nachhaltigkeit und Tourismus, verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil

Geltungsbereich

§ 0.01

Örtlicher Geltungsbereich

§ 0.02

Sachlicher Geltungsbereich

2. Teil

Grundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf der Donau

1. Kapitel

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.01

Begriffsbestimmungen

§ 1.02

Schiffsführer

§ 1.03

Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord

§ 1.04

Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 1.05

Verhalten unter besonderen Umständen

§ 1.06

Benutzung der Wasserstraße

§ 1.07

Höchstzulässige Beladung, Höchstzahl der Fahrgäste, Sicht

§ 1.08

Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge

§ 1.09

Besetzung des Ruders

§ 1.10

Schiffsurkunden und andere Dokumente

§ 1.11

Mitführen der Verordnung und der Handbücher

§ 1.12

Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse

§ 1.13

Schutz der Schifffahrtszeichen und der Bezeichnung der Wasserstraße

§ 1.14

Beschädigung von Anlagen

§ 1.15

Verbot des Einbringens in die Wasserstraße

§ 1.16

Rettung und Hilfeleistung

§ 1.17

Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge

§ 1.18

Freimachen des Fahrwassers

§ 1.19

Besondere Anweisungen

§ 1.20

Überwachung

§ 1.21

Sondertransporte

§ 1.22

Anordnungen vorübergehender Art

§ 1.23

Erlaubnis von Veranstaltungen

§ 1.24

Schutz und Überwintern der Fahrzeuge

2. Kapitel

Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung

§ 2.01

Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe

§ 2.02

Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

§ 2.03

Schiffseichung

§ 2.04

Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger

§ 2.05

Kennzeichen der Anker

§ 2.06

Kennzeichnung der Fahrzeuge, die verflüssigtes Erdgas (LNG) als Brennstoff nutzen

3. Kapitel

Bezeichnung der Fahrzeuge

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 3.01

Anwendung und Begriffsbestimmungen

§ 3.02

Lichter

§ 3.03

Tafeln, Flaggen und Wimpel

§ 3.04

Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel

§ 3.05

Verbotene Lichter und Zeichen

§ 3.06

Ersatzlichter

§ 3.07

Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen usw.

2. Abschnitt

Nacht- und Tagbezeichnung

2. A Bezeichnung während der Fahrt

§ 3.08

Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb

§ 3.09

Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt

§ 3.10

Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt

§ 3.11

Bezeichnung der Koppelverbände in Fahrt

§ 3.12

Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt

§ 3.13

Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt

§ 3.14

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

§ 3.15

Bezeichnung der Fahrzeuge für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen und einer Länge von weniger als 20 m

§ 3.16

Bezeichnung der Fähren in Fahrt

§ 3.17

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge mit Vorrang

§ 3.18

Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge

§ 3.19

Bezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt

2. B Bezeichnung beim Stillliegen

§ 3.20

Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen

§ 3.21

Zusätzliche Bezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

§ 3.22

Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stillliegen

§ 3.23

Bezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen

§ 3.24

Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen

§ 3.25

Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge

§ 3.26

Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können

3. Abschnitt

Besondere Zeichen

§ 3.27

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht sowie Feuerlöschboote und Fahrzeuge für Rettungszwecke

§ 3.28

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen

§ 3.29

Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag

§ 3.30

Notzeichen

§ 3.31

Verbot, das Fahrzeug zu betreten

§ 3.32

Verbot, an Bord zu rauchen oder Feuer und offenes Licht zu verwenden

§ 3.33

Verbot des Stillliegens nebeneinander

§ 3.34

Zusätzliche Bezeichnung von Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit

§ 3.35

Zusätzliche Bezeichnung der Fischereifahrzeuge

§ 3.36

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern

§ 3.37

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Minenräumen

§ 3.38

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge im Lotsendienst

4. Kapitel

Schallzeichen, Sprechfunk, Navigationsanlagen

§ 4.01

Allgemeines

§ 4.02

Gebrauch der Schallzeichen

§ 4.03

Verbotene Schallzeichen

§ 4.04

Notzeichen

§ 4.05

Sprechfunk

§ 4.06

Radar

§ 4.07

Automatisches Identifikationssystem für die Binnenschifffahrt (Inland-AIS) und System zur elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen (Inland ECDIS)

5. Kapitel

Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

§ 5.01

Schifffahrtszeichen

§ 5.02

Bezeichnung der Wasserstraße

6. Kapitel

Fahrregeln

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 6.01

Begriffsbestimmungen

§ 6.01a

Schnelle Schiffe

§ 6.02

Kleinfahrzeuge: allgemeine Vorschriften

2. Abschnitt

Begegnen, Kreuzen und Überholen

§ 6.03

Allgemeine Grundsätze

§ 6.03a

Kreuzen

§ 6.04

Begegnen: Grundregeln

§ 6.05

Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln

§ 6.06

Begegnen: schnelle Schiffe

§ 6.07

Begegnen im engen Fahrwasser

§ 6.08

Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen

§ 6.09

Überholen: Allgemeine Bestimmungen

§ 6.10

Überholen

§ 6.11

Überholverbot durch Schifffahrtszeichen

3. Abschnitt

Weitere Regeln für die Fahrt

§ 6.12

Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs

§ 6.13

Wenden

§ 6.14

Verhalten bei der Abfahrt

§ 6.15

Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen den Teilen eines Schleppverbandes

§ 6.16

Häfen und Nebenwasserstraßen: Einfahrt und Ausfahrt, Ausfahrt mit Überqueren der Wasserstraße

§ 6.17

Fahrt auf gleicher Höhe und Verbot der Annäherung an Fahrzeuge

§ 6.18

Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten

§ 6.19

Treibenlassen

§ 6.20

Vermeidung von Wellenschlag

§ 6.21

Verbände

§ 6.21a

Verstellen von Schubleichtern, die nicht Teil eines Schubverbandes sind

§ 6.22

Sperrung der Schifffahrt

§ 6.22a

Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten in Betrieb, an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen sowie an Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit

4. Abschnitt

Fähren

§ 6.23

Vorschriften für Fähren

5. Abschnitt

Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen

§ 6.24

Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines

§ 6.25

Durchfahren fester Brücken

§ 6.26

Durchfahren beweglicher Brücken

§ 6.27

Durchfahren der Wehre

§ 6.28

Durchfahren der Schleusen

§ 6.28a

Einfahren in und Ausfahren aus Schleusen

§ 6.29

Vorrang bei der Schleusung

6. Abschnitt

Beschränkte Sichtverhältnisse; Radarfahrt

§ 6.30

Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen; Radarfahrt

§ 6.31

Kommunikation beim Stillliegen

§ 6.32

Radarfahrt

§ 6.33

Bestimmungen für Fahrzeuge, die sich nicht in Radarfahrt befinden

7. Abschnitt

Besondere Regeln

§ 6.34

Besonderer Vorrang

§ 6.35

Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten

§ 6.36

Verhalten der Fischereifahrzeuge und gegenüber Fischereifahrzeugen

§ 6.37

Verhalten der Taucher und gegenüber Tauchern

7. Kapitel

Regeln für das Stillliegen

§ 7.01

Allgemeine Regeln für das Stillliegen

§ 7.02

Stillliegen

§ 7.03

Ankern und Verwendung von Ankerpfählen

§ 7.04

Festmachen

§ 7.05

Liegestellen

§ 7.06

Liegestellen für bestimmte Arten von Fahrzeugen

§ 7.07

Stillliegen im Fall der Beförderung gefährlicher Güter

§ 7.08

Wache und Aufsicht

8. Kapitel

Signalisierungs- und Meldepflichten

§ 8.01

Bleib-weg-Signal

§ 8.02

Meldepflicht

§ 8.03

Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die verflüssigtes Erdgas (LNG) als Brennstoff nutzen

9. Kapitel

(ohne Inhalt)

10. Kapitel

Gewässerschutz und Entsorgung von an Bord anfallenden Abfällen

§ 10.01

Begriffsbestimmungen

§ 10.03

Allgemeine Sorgfaltspflicht – Gewässerschutz

§ 10.04

Beitrag zur Gewässerreinhaltung

§ 10.05

Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord

§ 10.06

Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen

§ 10.07

Sorgfaltspflicht beim Bunkern

§ 10.08

Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich

§ 10.09

Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge

§ 10.10

Sorgfaltspflicht beim Bunkern von verflüssigtem Erdgas (LNG))

3. Teil

Zusätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf österreichischen Wasserstraßen

1. Kapitel

Allgemeine Bestimmungen

§ 11.01

Begriffsbestimmungen

§ 11.02

Schifffahrtsaufsichtsorgane; Schleusenaufsichten; Hafenmeister; betraute Personen

§ 11.03

Meldungen

§ 11.04

Schifferausweise

§ 11.05

Schifffahrtsbetrieb – Allgemeine Bestimmungen

§ 11.06

Fahrgastschifffahrt

§ 11.07

Betrieb von Fähren

§ 11.08

Veranstaltungen

§ 11.09

Sondertransporte

§ 11.10

Schiffskraftstoffe

§ 11.11

Ausrüstung von Kleinfahrzeugen

2. Kapitel

(ohne Inhalt)

3. Kapitel

(ohne Inhalt)

4. Kapitel

(ohne Inhalt)

5. Kapitel

Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

§ 15.01

Hinweiszeichen

§ 15.02

Bezeichnung von Wasserflugplätzen

§ 15.03

Bezeichnung von Waterbike-Zonen

6. Kapitel

Fahrregeln

§ 16.01

Segelfahrzeuge

§ 16.02

Schwimmkörper und Wasserflugzeuge

§ 16.03

Wasserschifahren und ähnliche Sportarten

§ 16.04

Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens

§ 16.05

Benützung der Schifffahrtsanlage des Tanklagers Korneuburg

7. Kapitel

Regeln für das Stillliegen

§ 17.01

Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Dürnstein

§ 17.02

Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Weißenkirchen

8. Kapitel

Meldepflichten

§ 18.01

Regelung des Schiffsverkehrs in den Stauhaltungen

4. Teil

Örtliche und zeitliche Schifffahrtsbeschränkungen auf der Donau und anderen Wasserstraßen

§ 20.01

Beschränkung der Schifffahrt bei hohen Wasserständen

§ 20.02

Schifffahrtsbeschränkungen bei Struden

§ 20.03

Vorschriften für den Bereich des Nationalparks Donau-Auen

§ 20.04

Beschränkung der Verbandsgrößen

§ 20.05

Regelung der Schifffahrt im Wiener Donaukanal

§ 20.06

Vorschriften für die March

5. Teil

Bestimmungen für die Grenzstrecken der Donau

§ 30.01

Vorschriften für die österreichisch-deutsche Grenzstrecke (Strom-km 2223,15 bis 2201,77)

§ 30.02

Vorschriften für die österreichisch-slowakische Grenzstrecke (Strom-km 1880,26 bis 1872,70)

§ 30.03

Kontrollen durch den öffentlichen Sicherheitsdienst und die Zollverwaltung

6. Teil

Hafenordnung

1. Kapitel

Öffentliche Häfen

§ 40.01

Verhalten im Hafengebiet

§ 40.02

Auskunftspflicht

§ 40.03

Beschränkungen für das Einlaufen in Häfen

§ 40.04

Überbelegung des Hafens

§ 40.05

An- und Abmelden

§ 40.06

Betreten der Fahrzeuge

§ 40.07

Benützungsbeschränkungen

§ 40.08

Reinhaltung des Hafens

§ 40.09

Verhalten bei Gefahr

§ 40.10

Schleppen, Schieben und Verholen der Fahrzeuge

§ 40.11

Liegeplätze

§ 40.12

Festmachen

§ 40.13

Beaufsichtigung der Fahrzeuge

§ 40.14

Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten

§ 40.15

Loswerfen

§ 40.16

Gebrauch der Propulsionsorgane

§ 40.17

Landgang

§ 40.18

Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen

§ 40.19

Sicherung von Leitungen

§ 40.20

Andere Benützung der Hafengewässer

§ 40.21

Verkehr im Hafen

§ 40.22

Liegeordnung

§ 40.23

Umschlag

§ 40.24

Gefährdung durch Gegenstände beim Umschlag

§ 40.25

Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

§ 40.26

Tankhäfen

§ 40.27

Schutz und Winterstand

§ 40.28

Schifffahrtsaufsicht im Hafen

2. Kapitel

Privathäfen

§ 41.01

Anwendung des 1. Abschnittes auf Privathäfen (Anm.: Anwendung des 1. Kapitels auf Privathäfen)

§ 41.02

Schutz und Winterstand in Privathäfen

3. Kapitel

Ausnahmebestimmungen

§ 42.01

Ausnahmen von den Bestimmungen des 2. Teils

7. Teil

Treppelwege

§ 50.01

Benützung der Treppelwege

§ 50.02

Verkehrsregelung auf Treppelwegen

§ 50.03

Bezeichnung der Treppelwege

§ 50.04

Kontrollen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

8. Teil

Strafbestimmungen und Schlussbestimmungen

§ 60.01

Organstrafverfügungen

§ 60.02

Übergangsbestimmungen

§ 60.03

Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften

§ 60.04

Inkrafttreten

Anlagen

Anlage 1:

Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt

Anlage 2:

Tiefgangsanzeiger an Binnenschiffen

Anlage 3:

Bezeichnung der Fahrzeuge

Anlage 4:

Lichter und Farbe von Signallichtern auf Fahrzeugen

Anlage 5:

Stärke und Tragweite der Signallichter auf Fahrzeugen

Anlage 6:

Schallzeichen

Anlage 7:

Schifffahrtszeichen

Anlage 8:

Bezeichnung der Wasserstraße

Anlage 9:

Ölkontrollbuch

Anlage 10:

Allgemeine technische Anforderungen an Radaranlagen

Anlage 11:

Prüfliste für das Bunkern von Treibstoff

Anhänge

Anhang 1:

Verzeichnis der Gewässerteile, die nicht Wasserstraßen sind

Anhang 2:

Schleusenaufsichten

Anhang 3:

Bescheinigung über die Zuerkennung eines Vorrechtes bei der Schleusung

Anhang 4:

Sonnenauf- und -untergänge

Anhang 5:

Schifffahrtsaufsichten

Anhang 6:

Dienstausweis für Schifffahrtsaufsichtsorgane

Anhang 7:

Dienstabzeichen für Schifffahrtsaufsichtsorgane

Anhang 8:

Dienstausweis für die Schleusenaufsicht

Anhang 9:

Dienstabzeichen für die Schleusenaufsicht

Anhang 10:

Dienstausweis für Hafenmeister bzw. Hafenmeisterin

Anhang 11:

Dienstabzeichen für Hafenmeister bzw. Hafenmeisterin

Anhang 12:

Schifferausweis

Anhang 13:

Antrag auf Bewilligung einer Veranstaltung auf Wasserstraßen

Anhang 14:

Antrag auf eine Fahrerlaubnis für Sondertransporte

Anhang 15:

Fahrterlaubnis für Sondertransporte

История на изменения
  • In Kraft seit 2023-06-30