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Festsetzung der Lehrlingsentschädigung f · Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen

§ 5 Festsetzung der Lehrlingsentschädigung fBasis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG Basis für Überstundenberechnung gemäß Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG

Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen L 3/2019/XXII/96/2

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Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlags ein Stundensatz von € 8,40 heranzuziehen.