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Abkommen über den Austausch und gegensei · Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Kroatien)

§ 0 Abkommen über den Austausch und gegensei

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Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kroatien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

StF: BGBl. III Nr. 31/2019

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kroatien (im Weiteren „die Parteien“ genannt),

In der Absicht, den Schutz aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet wurden und an die andere Partei übermittelt wurden,

Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der übermittelten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,

sind wie folgt übereingekommen:

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 24. September 2018 bzw. 15. Februar 2019 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. April 2019 in Kraft.