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Bauwerksabdichtungstechnik-Ausbildungsor · Bauwerksabdichtungstechnik-Ausbildungsordnung

§ 7 Bauwerksabdichtungstechnik-AusbildungsorAngewandte Mathematik

Theoretische Prüfung

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(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. Längen- und Flächenberechnung,

2. Volums- und Masseberechnung,

3. Prozent- und Proportionsrechnung,

4. Materialbedarfsberechnung.

(2) Die Verwendung von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

История на изменения
  • In Kraft seit 2020-01-01