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Elektronische Übermittlung von Aufzeichn · Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18 Abs. 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994

§ 4 Elektronische Übermittlung von Aufzeichn

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(1) Die Anmeldung zum Onlineverfahren erfolgt über ein hiefür auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) zur Verfügung gestelltes Webformular. Der Unternehmer hat bekanntzugeben:

1. Name bzw. Firmenbezeichnung

2. Adresse

3. E-Mailadresse

4. Umsatzsteueridentifikationsnummer oder, wenn diese nicht vorhanden ist, eine andere Steueridentifikationsnummer

(2) Dem Anmeldeformular sind folgende Dokumente in elektronischer Form anzuschließen:

1. ein Firmenbuchauszug oder ein vergleichbarer Nachweis über die Registrierung im Sitzstaat

2. ein Nachweis über die Identität und die Vertretungsbefugnis der die Anmeldung durchführenden Person