§ 5 Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- undTheoretische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die Prüfung besteht aus den Gegenständen „Berufliche Basiskompetenzen“, „Servicemanagement und Warenwirtschaft“, „Serviertechniken und Gästebetreuung“ und „Wirtschaftliche Kompetenz“ und hat schriftlich zu erfolgen.
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- In Kraft seit 2024-07-01