SchKG · Schusswaffenkennzeichnungsgesetz
§ 8 SchKGVollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres betraut.
SchKG · Schusswaffenkennzeichnungsgesetz
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres betraut.