ZR-DBV · Zentrale Rufnummern-Datenbank Verordnung
§ 8 ZR-DBVHistorische Daten
2. Abschnitt Einrichtung einer zentralen Datenbank
(1) Historische Daten betreffend Datenbanktransaktionen stehen für Datenbanknutzer für die vergangenen sechs Monate zur Abfrage bereit.
(2) Alle historischen Datenbanktransaktionen sind von der RTR-GmbH nach höchstens drei Jahren zu löschen.