§ 32 Meldeverordnung ZABIL 1/2022 der OesterrMeldegrenze
7. Abschnitt Wertpapierdepots Ausland, Eigenverwahrung und Kryptoanlagen
Eine Meldepflicht besteht, wenn die Summe aller Wertpapier-Eigenbestände, die nicht auf einem inländischen Depot zur Verwahrung oder Verwaltung liegen, einen Wert von 5.000.000 EUR bzw. einen Euro-Gegenwert in dieser Höhe erreicht oder überschreitet.