§ 33 LAGUnabdingbarkeit
Abschnitt 4 Vertragsrechtliche Bestimmungen zur Arbeitszeit
Die der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer nach den §§ 29 bis 32 zustehenden Rechte können durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.
Abschnitt 4 Vertragsrechtliche Bestimmungen zur Arbeitszeit
Die der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer nach den §§ 29 bis 32 zustehenden Rechte können durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.