§ 5 Medizinproduktekaufmann/MedizinproduktekAllgemeine Bestimmungen
Theoretische Prüfung
(1) Die Prüfung besteht aus dem Gegenstand Geschäftsfall und hat schriftlich zu erfolgen.
(2) Die Prüfung kann computerunterstützt erfolgen.
История на изменения
- In Kraft seit 2022-03-01