Binnenschifffahrt-Ausbildungsordnung · Binnenschifffahrt-Ausbildungsordnung
§ 1 Binnenschifffahrt-AusbildungsordnungLehrberuf Binnenschifffahrt
Der Lehrberuf Binnenschifffahrt ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
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Der Lehrberuf Binnenschifffahrt ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.