Planstellenbesetzungsverordnung 2021 · Planstellenbesetzungsverordnung 2021
§ 1 Planstellenbesetzungsverordnung 2021Zustimmung zur Besetzung
(1) Die Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle wird, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, erteilt.
(2) Unter Besetzung von Planstellen mit Beamtinnen oder Beamten ist die Ernennung auf eine Planstelle zu verstehen.