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Rechtsstellung der Truppen (Senegal) · Rechtsstellung der Truppen (Senegal)

§ 10 Rechtsstellung der Truppen (Senegal)Kündigung

Artikel X Artikel römisch zehn

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Die Parteien können das vorliegende Abkommen durch eine schriftliche Mitteilung kündigen. Diese Mitteilung wird zwei Monate nachdem die andere Partei sie erhalten hat wirksam.

Die Kündigung des vorliegenden Abkommens berührt keine Rechte und Pflichten, die sich aus der Durchführung des Abkommens vor dessen Kündigung ergeben.