Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur · Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit

§ 6 Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur Ausnahmen

Artikel 6

В силаОфициален текст

(1) Die Vertragsparteien können in ihrem innerstaatlichen Recht folgende Ausnahmenvorsehen:

a) Naturereignisse oder höhere Gewalt und

b) Kriegshandlungen oder bürgerkriegsähnliche Unruhen.

(2) Die Vertragsparteien können in ihrem innerstaatlichen Recht alle weiteren Ausnahmen oder Herabsetzungsgründe vorsehen, die sie für angebracht halten.