Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz-A · Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz-Ausbildungsordnung
§ 7 Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz-APraktische Prüfung
Theoretische Prüfung
Die praktische Prüfung gliedert sich in die Gegenstände Geschäftsprozesse in der Apotheke, Drogen und Chemikalien, Gesundheit, Ernährung und Kosmetik, Labortechnologie sowie Verkaufspraxis in der Apotheke.
История на изменения
- In Kraft seit 2023-01-01