Einführung des Klimatickets · Einführung des Klimatickets
§ 4 Einführung des KlimaticketsAnwendung Klimaticket Österreich
Auf sämtlichen vom Geltungsbereich dieser Verordnung umfassten Verkehrsleistungen sind die Bestimmungen gemäß Beilage 1 und Beilage 4 anzuwenden. Die Anwendung von unternehmenseigenen Tarifen, Verbundtarifen oder sonstigen Tarifen bleibt davon unberührt.
История на изменения
- In Kraft seit 2025-08-01