VO Rekapitalisierungsmaßnahmen · VO Rekapitalisierungsmaßnahmen
§ 0 VO Rekapitalisierungsmaßnahmen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung von Rekapitalisierungsmaßnahmen, die zur Erhaltung der langfristigen Zahlungsfähigkeit von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind (VO Rekapitalisierungsmaßnahmen)
StF: BGBl. II Nr. 416/2021
Aufgrund des § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes, BGBl. I Nr. 51/2014 , zuletzt geändert durch das COVID-19-Transparenzgesetz, BGBl. I Nr. 4/2021 , wird im Einvernehmen mit dem Vizekanzler verordnet:
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- VO Rekapitalisierungsmaßnahmen чл. 3b