Verwendung von Geldstrafen und Geldbußen · Verwendung von Geldstrafen und Geldbußen
§ 1 Verwendung von Geldstrafen und GeldbußenGeltungsbereich
Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung erfasst sind ausschließlich Geldstrafen und Geldbußen, die gemäß § 92 Abs. 1 BDG 1979 über Beamtinnen und Beamte verhängt worden sind.
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- Verwendung von Geldstrafen und Geldbußen чл. 92