BVO 2022 · Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022
§ 23 BVO 2022Verweisungen
3. Hauptstück Schlussbestimmungen
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze oder Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentschutz oder auf Bestimmungen gemäß § 1 Abs. 3 verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.