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FNBG · Fachstelle-Normungsbeteiligung-Gesetz

§ 3 FNBGAufgaben der Fachstelle

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Die Fachstelle hat insbesondere nachfolgende Aufgaben zu erfüllen:

1. Einbringen der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in die Normung;

2. Einbringen der Interessen von Menschen mit Behinderungen in die Normung;

3. Identifizierung und Vorschlag von relevanten Aktivitäten im Bereich nationaler, europäischer und internationaler Normung sowie den damit in Zusammenhang stehenden gesetzlichen und administrativen Aktivitäten;

4. Teilnahme an ausgewählten Gremien, insbesondere Normungsgremien, oder deren Beschickung (Nominierung, Betreuung) mit qualifizierten Vertreterinnen und Vertretern;

5. Zusammenarbeit mit einschlägigen Nichtregierungsorganisationen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene;

6. Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Behindertenrat;

7. Pflege von Kontakten mit Organisationen, deren Zielsetzung Verbraucherschutz oder Barrierefreiheit einschließt;

8. Erstellung von Berichten, Kommentaren und Positionspapieren;

9. Erarbeitung von Projektbeschreibungen für externe Studien und Identifizierung von Auftragnehmerinnen und -nehmern für diese;

10. Öffentlichkeitsarbeit (zB Presseaussendungen, Website, Veranstaltungen, Präsentationen);

11. Beobachtung/Monitoring der Normungsarbeit;

12. Erarbeitung von Stellungnahmen und Einsprüchen zu nationalen, europäischen und internationalen Normentwürfen;

13. fachliche Unterstützung des Ausschusses für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards International (zB Bereitstellung von Unterlagen, fachliche Vorbereitung für die Sitzungen);

14. Teilnahme im Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten.