§ 3 Beginn und Durchführung der automatisierDurchführung der automatisierten Datenübermittlung
Anlassfallbezogene Abfragen des Finanzamtes Österreich an die von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammerorganisation gemäß § 19 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) betriebene Schnittstelle zum Register- und Systemverbund sind laufend automatisiert möglich.
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- Beginn und Durchführung der automatisier чл. 19