LF-BRGO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung
§ 4 LF-BRGOEinberufung einer außerordentlichen Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
Abschnitt 1 Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
Verlangen auf Abhaltung einer Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung, die von den Berechtigten gemäß § 285 Abs. 2 LAG an den Betriebsrat (Betriebsausschuss) gestellt werden, sind schriftlich an die Betriebsratsvorsitzende bzw. den Betriebsratsvorsitzenden (Vorsitzende bzw. Vorsitzenden des Betriebsausschusses) zu richten. Diese bzw. dieser oder im Fall der Verhinderung die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter hat diesem Verlangen so rechtzeitig zu entsprechen, dass die Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung binnen zwei Wochen nach dem Erhalt des schriftlichen Verlangens stattfinden kann.
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- LF-BRGO чл. 285