LF-BRWO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung
§ 7 LF-BRWOAktives Wahlrecht bei getrennten Betriebsräten
Abschnitt 1 Betriebsrat
Werden getrennte Betriebsräte gewählt, so ist für die Wahlberechtigung auch die Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter oder Angestellte) erforderlich.