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Systemsicherheit von Zahlungssystemen · Systemsicherheit von Zahlungssystemen

§ 14 Systemsicherheit von ZahlungssystemenRegelungen bei Teilnehmerausfällen

2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit

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Ein Zahlungssystem hat wirksame und klar definierte Regelungen und Verfahren für den Umgang mit dem Ausfall eines Teilnehmers zu etablieren. Diese Regelungen und Verfahren sind derart auszugestalten, dass ein Zahlungssystem Verluste und Liquiditätsengpässe rechtzeitig begrenzen und seinen Verpflichtungen weiterhin nachkommen kann.