DVPV BMLV 2023 · Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMLV 2023
§ 4 DVPV BMLV 2023Übergangsbestimmung
Mit 1. August 2023 erfolgt für die vor diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren in Dienstrechtsangelegenheiten ein Zuständigkeitsübergang von der Dienststelle konkrete Personaladministration Nachgeordnete auf die Dienstbehörde und Personalstelle nach den §§ 1 und 2.