EEff-SKV · Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung
§ 9 EEff-SKVUmgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen
2. Abschnitt Struktur und Gliederung des standardisierten Kurzberichts
Zu den umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind im standardisierten Kurzbericht die folgenden Informationen bezogen auf den Zeitraum der letzten vier Jahre anzugeben:
1. Wesentlicher Energieverbrauchsbereich, in dem der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
2. Nutzungskategorie gemäß § 6 Abs. 2 bis 4, in der der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
3. jährliche Energieeinsparung je Energieträger in kWh pro Jahr;
4. getätigte Investitionskosten der Energieeffizienzmaßnahme in Euro;
5. jährliche Energiekosteneinsparung in Euro pro Jahr.