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EEff-SKV · Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung

§ 9 EEff-SKVUmgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen

2. Abschnitt Struktur und Gliederung des standardisierten Kurzberichts

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Zu den umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind im standardisierten Kurzbericht die folgenden Informationen bezogen auf den Zeitraum der letzten vier Jahre anzugeben:

1. Wesentlicher Energieverbrauchsbereich, in dem der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;

2. Nutzungskategorie gemäß § 6 Abs. 2 bis 4, in der der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;

3. jährliche Energieeinsparung je Energieträger in kWh pro Jahr;

4. getätigte Investitionskosten der Energieeffizienzmaßnahme in Euro;

5. jährliche Energiekosteneinsparung in Euro pro Jahr.