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BEV-GA-V 2023 · BEV-Grundausbildungsverordnung 2023

§ 7 BEV-GA-V 2023Theoretische Ausbildung

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(1) Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Bereiche:

1. die allgemeine theoretische Ausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB), sowie

2. eine individuelle Schwerpunktausbildung.

(2) Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1/v1 und A2/v2, welche im technischen Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 172 Unterrichtseinheiten und besteht aus:

Unterrichtseinheiten

VAB Basislehrgang v1/v2 (bzw. Basislehrgang für rechtskundige Mitarbeitende)

80

VAB Wahlmodul aus dem Bereich Soft Skills

7

Individuelle Schwerpunktausbildung

84

Gesamt

172

(3) Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1/v1 und A2/v2, welche im Verwaltungs- bzw. Support-Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 144 Unterrichtseinheiten und besteht aus:

Unterrichtseinheiten

VAB Basislehrgang v1/v2 (bzw. Basislehrgang für rechtskundige Bedienstete)

80

VAB Wahlmodul aus dem Bereich Soft Skills

7

Individuelle Schwerpunktausbildung

56

Gesamt

144

(4) Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3/v3, welche im technischen Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 120 Unterrichtseinheiten und besteht aus:

Unterrichtseinheiten

VAB Basislehrgang v3/v4

64

Individuelle Schwerpunktausbildung

56

Gesamt

120

(5) Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3/v3, welche im Verwaltungs- bzw. Support-Bereich verwendet werden, sowie A4/v4 beträgt insgesamt mindestens 92 Unterrichtseinheiten und besteht aus:

Unterrichtseinheiten

VAB Basislehrgang v3/v4

64

Individuelle Schwerpunktausbildung

28

Gesamt

92

(6) Die einzelnen Module der individuellen Schwerpunktausbildung werden gemäß der in § 2 formulierten Zielsetzung für jede auszubildende Person anhand der Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes im Ausbildungsplan individuell festgelegt. Die Module umfassen vorwiegend Seminare (mit oder ohne Prüfung), welche vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, der Verwaltungsakademie des Bundes oder in begründeten Ausnahmefällen einem externen Bildungsanbieter durchgeführt werden.