BEV-GA-V 2023 · BEV-Grundausbildungsverordnung 2023
§ 7 BEV-GA-V 2023Theoretische Ausbildung
(1) Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Bereiche:
1. die allgemeine theoretische Ausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB), sowie
2. eine individuelle Schwerpunktausbildung.
(2) Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1/v1 und A2/v2, welche im technischen Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 172 Unterrichtseinheiten und besteht aus:
Unterrichtseinheiten
VAB Basislehrgang v1/v2 (bzw. Basislehrgang für rechtskundige Mitarbeitende)
80
VAB Wahlmodul aus dem Bereich Soft Skills
7
Individuelle Schwerpunktausbildung
84
Gesamt
172
(3) Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1/v1 und A2/v2, welche im Verwaltungs- bzw. Support-Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 144 Unterrichtseinheiten und besteht aus:
Unterrichtseinheiten
VAB Basislehrgang v1/v2 (bzw. Basislehrgang für rechtskundige Bedienstete)
80
VAB Wahlmodul aus dem Bereich Soft Skills
7
Individuelle Schwerpunktausbildung
56
Gesamt
144
(4) Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3/v3, welche im technischen Bereich verwendet werden, beträgt insgesamt mindestens 120 Unterrichtseinheiten und besteht aus:
Unterrichtseinheiten
VAB Basislehrgang v3/v4
64
Individuelle Schwerpunktausbildung
56
Gesamt
120
(5) Die theoretische Ausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3/v3, welche im Verwaltungs- bzw. Support-Bereich verwendet werden, sowie A4/v4 beträgt insgesamt mindestens 92 Unterrichtseinheiten und besteht aus:
Unterrichtseinheiten
VAB Basislehrgang v3/v4
64
Individuelle Schwerpunktausbildung
28
Gesamt
92
(6) Die einzelnen Module der individuellen Schwerpunktausbildung werden gemäß der in § 2 formulierten Zielsetzung für jede auszubildende Person anhand der Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes im Ausbildungsplan individuell festgelegt. Die Module umfassen vorwiegend Seminare (mit oder ohne Prüfung), welche vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, der Verwaltungsakademie des Bundes oder in begründeten Ausnahmefällen einem externen Bildungsanbieter durchgeführt werden.