Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

EEff-IVEV · Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung

§ 4 EEff-IVEVBeurteilung der Kosteneffizienz

2. Abschnitt Konkretisierung der technischen Machbarkeit und kosteneffizienten Durchführbarkeit

В силаОфициален текст

(1) Eine individuelle Verbrauchserfassung bzw. Fernablesbarkeit ist kosteneffizient gemäß §§ 54 und 55 EEffG, wenn die erzielbaren Energiekosteneinsparungen gemäß § 5 die anfallenden Mehrkosten gemäß § 6 übersteigen.

(2) Die erzielbaren Energiekosteneinsparungen und anfallenden Mehrkosten sind auf einen Zeitraum von fünf Jahren, die dem Beurteilungszeitpunkt folgen, zu berechnen.