EEff-IVEV · Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung
§ 7 EEff-IVEVSprachliche Gleichbehandlung
3. Abschnitt Schlussbestimmungen
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.