Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Abkommen über wirtschaftliche, industrie · Abkommen über wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (China)

§ 10 Abkommen über wirtschaftliche, industrieArtikel 10

В силаОфициален текст

Die vor Inkrafttreten oder während der Geltungsdauer des vorliegenden Abkommens von den Unternehmen beider Staaten übernommenen Rechtsverbindlichkeiten bleiben vom Inkrafttreten, von Änderungen oder vom Ablauf des vorliegenden Abkommens unberührt.