IACA-Unterstützungsgesetz · Unterstützung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie
§ 1 IACA-UnterstützungsgesetzZiel
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) bei der Förderung effektiver und effizienter Korruptionsprävention und -bekämpfung zu unterstützen.