LF-VEMF · Land- und forstwirtschaftliche Verordnung elektromagnetische Felder
§ 12 LF-VEMFAusnahmen
Begriffsbestimmungen
Gemäß § 431 Abs. 3 LAG wird festgestellt, dass die zuständige Behörde von den Bestimmungen dieser Verordnung keine Ausnahme zulassen darf.
Препраща към
- LF-VEMF чл. 431