Grundausbildungsverordnung des Rechnungs · Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes
§ 4 Grundausbildungsverordnung des RechnungsAusbildungsformen
Die Grundausbildung kann (bzw. Teile davon können) in Form von Lehrgängen, Seminaren, Einzelunterricht, e-learning, Training und praktischer Verwendung am Arbeitsplatz, Projektarbeit, Hausarbeit oder Selbststudium gestaltet werden.