Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

PK-FJMV 2025 · Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025

§ 3 PK-FJMV 2025Meldetechnische Bestimmungen

1. Abschnitt Gliederung und Meldung der Formblätter für Jahresabschlussdaten

В силаОфициален текст

Ist erstmalig auf Meldungen zum Stichtag 31. Dezember 2025 anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 1).

Die elektronische Jahresmeldung ist gemäß § 30a PKG in standardisierter Form einschließlich sämtlicher für die Aufsicht über Pensionskassen erforderlichen Datenspezifikationen und -merkmale auf elektronischem Wege an die FMA zu übermitteln. Dabei sind die Datensatz- und Identifikationsmerkmale einschließlich des Datensatzaufbaues einzuhalten.