TAMBO · Tierarzneimittelbetriebsordnung
§ 35 TAMBOBezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Union
12. Abschnitt
Der von der Europäischen Kommission erstellte Leitfaden der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Wirkstoffe samt Anhängen ist in Band 4 der „Regelung der Arzneimittel in der Europäischen Union“ zu veröffentlichen.