BFG 2025 · Bundesfinanzgesetz 2025
§ 1 BFG 2025Bewilligung
Gilt für die Zeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2025 (vgl. Art. XVI).
Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2025 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:
Allgemeine Gebarung
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
(Beträge in Millionen Euro)
Auszahlungen:
123.233,419
221.498,425
Einzahlungen:
105.101,056
239.630,788
Nettofinanzierungsbedarf:
18.132,363
Finanzierungsüberschuss:
18.132,363
Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2025 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.