Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildu · Maler- und Beschichtungstechnik-Ausbildungsordnung
§ 11 Maler- und Beschichtungstechnik-AusbilduWiederholungsprüfung
Lehrabschlussprüfung
(1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
(2) Bei der Wiederholung der Lehrabschlussprüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Gegenstände zu prüfen.
История на изменения
- In Kraft seit 2026-07-01