Straßenerhaltungsfachkraft-Ausbildungsor · Straßenerhaltungsfachkraft-Ausbildungsordnung
§ 5 Straßenerhaltungsfachkraft-AusbildungsorTheoretische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Fachtechnologie“, „Angewandte Mathematik“ und „Fachzeichnen“ und hat schriftlich zu erfolgen.
История на изменения
- In Kraft seit 2026-07-01