Straßenerhaltungsfachkraft-Ausbildungsor · Straßenerhaltungsfachkraft-Ausbildungsordnung
§ 9 Straßenerhaltungsfachkraft-AusbildungsorPraktische Prüfung
Lehrabschlussprüfung
Die praktische Prüfung besteht aus den Gegenständen „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“.
История на изменения
- In Kraft seit 2026-07-01