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Abkommen über die finanzielle Kooperatio · Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)

§ 10 Abkommen über die finanzielle KooperatioArtikel 10

В силаОфициален текст

Sobald die jeweilige konzessionelle Finanzierung wirksam wird, wird das österreichische Bundesministerium für Finanzen die Projekte im Rahmen der in Artikel 2 vorgesehenen Finanzrahmen durch Schreiben an das vietnamesische Finanzministerium aufnehmen. Projekte, die vor Inkrafttreten dieses Abkommens vorgeschlagen wurden, werden auf dieselbe Weise einbezogen wie Projekte, die nach Inkrafttreten initiiert werden.