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Rahmenabkommen über die grenzüberschreit · Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn)

§ 10 Rahmenabkommen über die grenzüberschreitKostenerstattung

Artikel 10

В силаОфициален текст

Die Regeln zur Erstattung der Kosten, die bei der Durchführung dieses Rahmenabkommens entstanden sind, werden in den Kooperationsvereinbarungen nach Artikel 3 dieses Rahmenabkommens festgelegt.