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Übereinkommen der Konvention über die po · Übereinkommen der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten

§ 26 Übereinkommen der Konvention über die poInkrafttreten

Artikel 26

В силаОфициален текст

(1) Das vorliegende Übereinkommen tritt am sechzigsten Tag nach Hinterlegung der zweiten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

(2) Für jede Partei die das vorliegende Übereinkommen nach Hinterlegung der zweiten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde ratifiziert, annimmt, genehmigt oder ihm beitritt, tritt das Übereinkommen am sechzigsten Tag nach Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- bzw. Beitrittsurkunde durch diese Partei in Kraft.