§ 7 Festsetzung des Mindestlohntarifs für diEinfache Reparaturarbeiten
M 3/2025/XXVI/99/3
Für die Durchführung von übertragenen Reparaturarbeiten einfacher Art gebührt ein Stundenlohn von 15,21 €.
M 3/2025/XXVI/99/3
Für die Durchführung von übertragenen Reparaturarbeiten einfacher Art gebührt ein Stundenlohn von 15,21 €.