Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien · Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien
§ 1 Höhe der Beihilfen für AuslandsstudienMonatliche Beihilfe für ein Auslandsstudium
(1) Die monatliche Beihilfe für ein Auslandsstudium wird für die im Folgenden aufgezählten Staaten in folgender Höhe festgelegt:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz
450 Euro
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
250 Euro
andere Staaten
450 Euro
(2) Für Studierende, die lediglich eine Studienbeihilfe gemäß § 26 Abs. 1 StudFG beziehen, erhöhen sich die Sätze gemäß Abs. 1 um einen Betrag in der Höhe von 180 Euro.
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- Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien чл. 26