§ 19 Kooperationsabkommen über die EuropäischHaftung
ARTIKEL 19
Da sich die europäischen GNSS nicht im Eigentum der Schweiz befinden werden, entsteht der Schweiz keinerlei Haftung aufgrund der Eigentümerstellung.
ARTIKEL 19
Da sich die europäischen GNSS nicht im Eigentum der Schweiz befinden werden, entsteht der Schweiz keinerlei Haftung aufgrund der Eigentümerstellung.