Ärzteliste-V 2025 · Ärzteliste-Verordnung 2025
§ 1 Ärzteliste-V 2025Regelungsgegenstand
Diese Verordnung legt nähere Vorschriften über die Führung der Ärzteliste, die Form der Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste sowie den Inhalt und die Form des Ärztinnen-/Ärzteausweises fest.